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Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz kompakt

Insolvenz in Wiesbaden

Eine Insolvenz ist ein gesetzlich geregelter Weg, um eine nicht mehr beherrschbare Schuldenlage zu ordnen. Für viele Betroffene ist vor allem wichtig: Die Restschuldbefreiung erfolgt heute grundsätzlich nach drei Jahren. Das macht den Weg in einen wirtschaftlichen Neuanfang überschaubarer und planbarer.

Insolvenz in Wiesbaden: Beratung zu Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz
Regel- und Verbraucherinsolvenz bei Schulden in Wiesbaden

Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz verständlich erklärt

Man unterscheidet vor allem zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Hier gehört ein außergerichtlicher Einigungsversuch grundsätzlich zum vorgesehenen Ablauf dazu. Die Regelinsolvenz kommt vor allem für Selbstständige sowie für bestimmte ehemals Selbstständige in Betracht. Ehemals Selbstständige fallen nur dann noch in die Verbraucherinsolvenz, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, also insbesondere weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Welche Verfahrensart für Sie in Betracht kommt, sollte immer sorgfältig geprüft werden. Auch Fragen zu Unterlagen, Gläubigerstruktur, Vergleichsmöglichkeiten und Verfahrenskosten gehören in diese Vorprüfung. Für natürliche Personen kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Stundung der Verfahrenskosten möglich sein. Gerade deshalb ist eine qualifizierte Beratung vor dem nächsten Schritt besonders wichtig

Schuldnerhilfe 24 Wiesbaden

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